
Bauarbeitenkoordination
Die Bauarbeitenkoordination (Planungs- und Baustellenkoordination) übernimmt
die Bauherrenpflichten aus dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) und
dient der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauarbeiten.
Das Ziel der Bauarbeitenkoordination ist, gemeinsam mit der Örtlichen Bauaufsicht,
der Projektsteuerung sowie allen beteiligten Unternehmen den Projektablauf derart
zu gestalten, dass eine höchstmögliche Arbeitnehmersicherheit und eine optimale Koordination zwischen den ausführenden Firmen gewährleistet wird.
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