Kostenplanung und Vertragswesen

Die Kostenplanung ist die Planung der Anschaffungs- und Folgekosten (Lebenszykluskosten nach ÖNORM B 1801-1) eines Gebäudes zum frühest möglichen Projektstand, d.i. in der Regel zum Abschluss der Projektphase 2, Planungsphase (PPH2).

Die PPH2 endet mit der Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung. Wir liefern somit unseren Auftraggebern mit Abgabe der Genehmigungsplanungen (z.B.: Baugesetz, Gewerberecht, Krankenanstaltenrecht, etc...) die lückenlose Kostenplanung mit einer Genauigkeit von mindestens ± 5 %.

Im Bauvertragswesen erarbeiten wir für den Bauherrn unterschriftsreife Bauverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Normen- und Gesetzeslage (z.B. Bundesvergabegesetz) sowie insbesondere einer maximalen Risikoreduktion.

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Leistungsbeschreibung_Kostenplanung.pdf